Neue und junge Automobile mit bestehender Herstellergarantie bzw. Gewährleistung, welche den Allgemeinen Annahmerichtlinien für die 1 & 4 Reparaturkostenversicherung der EUROPA Sachversicherung AG entsprechen, können ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung bis zum Ablauf der regulären Werksgarantie, maximal 24 Monate, zusätzlich für den Fall, dass, bei Vorliegen eines Motorschadens, der Hersteller nachweislich die Garantieleistung aufgrund des Einbaus der Gasanlage verweigert, Versicherungsschutz erhalten. Baugruppe Motor und Abgasanlage. Versicherungsprämie € 129,00 für 24 Monate.